Tipps zum Thema Zahnersatz

Die in der Auswahlleiste aufgeführten Punkte sollen helfen, mit Zahnersatz richtig umzugehen und stellen bei Fragen oder Problemen eine erste Orientierung dar.

Die von uns empfohlenen Pflegehinweise für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz sollen Ihnen helfen, diesen so schonend wie möglich und so effektiv wie nötig zu reinigen, damit lang dauernder Tragekomfort und Schonung des Zahnersatzes verbunden mit einer adäquaten Mundhygiene gewährleistet sind.

Empfohlener Umgang mit Zahnersatz

Festzuschüsse

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, wenn die geplante Versorgung einer anerkannten Methode entspricht.

Für eigene Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne erhöhen sich die Festzuschüsse. Die Erhöhung entfällt, wenn der Gebisszustand der Patientin bzw. des Patienten regelmäßige Zahnpflege nicht erkennen lässt und die Patientin bzw. der Patient während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr hat zahnärztlich untersuchen lassen.

Die Festzuschüsse erhöhen sich zusätzlich, wenn die Patientin bzw. der Patient seine Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat.

Der regelmäßige Kontrolltermin bei der Zahnärztin bzw. bei dem Zahnarzt wird im Bonusheft durch einen Stempel nachgewiesen.

Pflege des festsitzenden Zahnersatzes (Kronen und Brücken)

Festsitzender Zahnersatz sollte ebenso wie die eigenen Zähne nach jedem Essen, wenigstens aber zweimal täglich, gründlich mit Zahnbürste und -pasta gereinigt werden. Zusätzlich bietet sich Zahnseide sowie die Verwendung von Interdentalraumbürstchen an, welche bei größeren Zahnzwischenräumen, Rückgang des Zahnfleisches oder lückiger Zahnstellung eine große Hilfe sein können.

Bei falscher Zahnputztechnik (zu kräftiges Putzen, zu harte Zahnbürste) sind Schäden an den Zähnen im Zahnhalsbereich möglich. Hier empfehlen sich eine weiche Zahnbürste, Schleifkörper-arme Zahnpasta und Putzrichtung von "rot nach weiß" (vom Zahnfleisch zu den Zähnen).

Die Interdentalbürste sollte nur für Zahnzwischenräume bei nicht zu eng stehenden Zähnen benutzt werden. Es wird eine zusätzliche Reinigung des Zahnzwischenraumes nach dem Bürsten mit Hilfe von Zahnseide empfohlen. Der Gebrauch von Mundduschen empfiehlt sich nur als Zusatzmaßnahme, wobei auf sachgerechte Anwendung geachtet werden muss. Blutet das Zahnfleisch bei dem Gebrauch von Mundduschen, ist möglicherweise der Wasserstrahl zu hart eingestellt oder das Mundstück wird in falscher Richtung gehalten. Besteht die Blutungsneigung auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch weiterhin, sollte die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt aufgesucht werden.

Pflege des herausnehmbaren Zahnersatzes (Totalprothese, Teilprothese)

Genauso wie festsitzender sollte auch herausnehmbarer Zahnersatz nach jedem Essen gründlich gereinigt werden. Zur Schonung der Schleimhaut wird empfohlen, den herausnehmbaren Zahnersatz nachts nicht zu tragen, sondern in einem mit Wasser gefüllten Behältnis aufzubewahren. Da der Reinigungsvorgang gewöhnlich über einem Waschbecken stattfindet, sollte dieses mit Wasser gefüllt oder mit einem Handtuch bzw. Schaumstoff ausgelegt sein. Dadurch wird die Prothese beim Herunterfallen gegen Beschädigungen geschützt. Die Reinigung aller Oberflächen des Zahnersatzes sollte immer außerhalb des Mundes durchgeführt werden, um zu vermeiden, dass sich Bakterien, Essensreste und abgestorbene Schleimhautzellen an der Unterseite der Prothese festsetzen und Entzündungen und Mundgeruch hervorrufen. Schwer zugängliche Stellen sind mit speziellen Putzwerkzeugen (steifen Pinseln, Wattestäbchen etc.) anzugehen. Für die Reinigung bieten sich grundsätzlich zwei Methoden an:

  • Mit einer Zahnbürste oder - noch wirkungsvoller - mit speziellen Prothesenbürsten und einem Tropfen Spülmittel oder Kernseife (kein Haushaltsreiniger!) lässt sich der Zahnersatz gut reinigen. Auf keinen Fall sollte man zur Pflege Zahnpasta verwenden, denn die darin enthaltenen Schleifkörper sind auf die Härte des Zahnschmelzes eingestellt und zerstören die hochglanzpolierte Oberfläche des Zahnersatzes.
  • Eine zweite Möglichkeit, nämlich das so genannte "chemische Reinigen" mit kommerziellen Prothesenreinigern ersetzt das mechanische Reinigen nicht. Sie können allenfalls als zusätzliche Methode zur Vorreinigung von Prothesen angewandt werden, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass die darin enthaltenen Wirkstoffe das Prothesenmaterial angreifen und dessen Farbe verändern. Eine Reinigung in Ultraschallgeräten für den Hausgebrauch wird wegen der unzureichenden Reinigungswirkung nicht empfohlen.

Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich eine kombinierte mechanische Reinigung mit Spülmittel oder Kernseife (s.o.) und eine nächtliche Lagerung des Zahnersatzes in verdünnter Speise-Natron-Lösung (eine Messerspitze Natron auf ein Spülglas). Diese beseitigt wirkungsvoll Keime, ohne die Prothese anzugreifen und ist biologisch abbaubar.

Probleme mit dem Zahnersatz

Generell sollte jede Patientin und jeder Patient beim Auftreten von Änderungen bezüglich des Tragekomforts von Zahnersatz, bei Problemen mit der Herausnahme und dem Einsetzen von Zahnersatz seine Hauszahnärztin bzw. seinen Hauszahnarzt aufsuchen. Die meisten Probleme ergeben sich erfahrungsgemäß beim Umgang mit herausnehmbarem Zahnersatz. Festsitzender Zahnersatz wird hingegen meist als unproblematisch empfunden.

Probleme mit festsitzendem Zahnersatz

Ursache ist häufig eine Überempfindlichkeit von Zähnen auf Wärme und Kälte. Eine Störung beim Aufbeißen kann ebenfalls ein Problem darstellen, wobei der Zahn der Patientin bzw. dem Patienten als etwas zu hoch und störend erscheint. Jedoch sind solche Probleme meist vorübergehend. Sollte sich die Situation jedoch nach wenigen Tagen nicht gebessert haben oder noch weitere Auffälligkeiten wie z.B. schlechter Geschmack, Beweglichkeit von Zähnen oder Verfärbungen auftreten, sollte die Hauszahnärztin bzw. der Hauszahnarzt aufgesucht werden.

Probleme mit herausnehmbarem Zahnersatz

In einigen Fällen bereitet die Umstellung von festsitzendem auf herausnehmbaren Zahnersatz vorübergehend Schwierigkeiten. Nach einer gewissen Eingewöhnungszeit kommen Patientinnen und Patienten erfahrungsgemäß mit ihrem Zahnersatz gut zurecht, wobei aber Reizungen der Schleimhaut in den ersten zwei Wochen nie ganz ausgeschlossen werden können.

Nach einer von Patient zu Patient unterschiedlichen Tragezeit von herausnehmbarem Zahnersatz kann es zu einer natürlichen Veränderung der zahnlosen Schleimhautbereiche kommen, auf denen die Prothese gelagert ist. Dies macht sich meist durch eine schlechtere Passung bemerkbar, so dass gegebenenfalls eine Unterfütterung notwendig ist, mit der die Prothese an die veränderte Situation angepasst wird. Des Weiteren kann es je nach Ernährungsgewohnheiten und Pflegeintensität zu einer Verfärbung der Prothesenzähne durch Farbstoffe z.B. aus Tee, Rotwein oder Nikotin kommen. Auch die normale "Alterung" des Prothesenwerkstoffes kann eine Verfärbung der gesamten Prothese hervorrufen. Meistens lassen sich diese Veränderungen an der Prothese nicht mehr durch eine mechanische Reinigung entfernen.

Nachsorge

Kontrolltermine

Nach Eingliederung von herausnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz werden regelmäßige (halbjährliche) Nachkontrollen empfohlen und sollten nach Möglichkeit eingehalten werden.

Veränderungen in der Mundhöhle

Bei Schmerzempfindlichkeit von Zähnen oder Zahnfleisch, sowie bei Veränderungen des Zahnfleisches im Bereich von Wange, Mundboden, bei Schmerzen im Bereich der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur oder im Gesichtsbereich sollte sich die Patientin bzw. der Patient umgehend an seine behandelnde Zahnärztin bzw. an seinen behandelnden Zahnarzt wenden. Einige dieser komplexen Beschwerdebilder lassen sich oftmals nur in der Zusammenarbeit von Zahnärztin bzw. Zahnarzt und Ärztin bzw. Arzt behandeln.

Hinweise zur Gewährleistung bei Zahnersatz

Eine Gewährleistung gegenüber Schäden am Zahnersatz ist bei unsachgemäßem Gebrauch, Manipulationen sowie falscher Aufbewahrung und bei abweichenden Pflegemethoden nicht möglich und entbindet im Regelfall die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt von der allgemeinen Gewährleistungspflicht von 2 Jahren.

Sofern für den eingegliederten Zahnersatz noch Gewährleistungspflicht besteht, ist bei Problemen stets die behandelnde Zahnärztin bzw. der behandelnde Zahnarzt aufzusuchen, die bzw. der den Zahnersatz eingegliedert hat.